5.1 Vorsicht bei Minijobbern: Grenzwertüberschreitung prüfen

Überlassen Sie Ihren Mitarbeitern freie oder verbilligte Mahlzeiten, müssen Sie besonders bei Ihren Minijobbern vorsichtig sein. Denn die Werte der Sozialversicherungsentgeltverordnung gelten auch für Minijobber.

Die gewährten Vergünstigungen gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Als Folge kann sich eine Überschreitung der Entgeltgrenze ergeben.

 
Praxis-Beispiel

Überschreiten der Entgeltgrenze

Ein Gastwirt beschäftigt 2024 eine Kellnerin auf der Basis eines Minijobs. Die Kellnerin erhält monatlich 538 EUR. Wenn sie beispielsweise ein kostenloses Abendessen erhält, beträgt ihr Entgelt insgesamt 662 EUR (538 EUR Gehalt plus 124 EUR Sachbezugswert für das Abendessen). Die 538-EUR-Grenze ist um 124 EUR überschritten.

 
Praxis-Tipp

Sachbezugswerte wegen Entgeltgrenze bei geringfügiger Beschäftigung beachten

Sie sollten die aktuellen Sachbezugswerte für Verpflegung stets parat haben. Nur so können Sie auf Anhieb beurteilen, wie viel an freier oder verbilligter Verpflegung Sie Ihren geringfügig Beschäftigten zukommen lassen können, ohne die Entgeltgrenze zu überschreiten.

5.2 Die Anwendung der Werte ist zwingend

Das gilt selbst dann, wenn Sie die Werte der Sozialversicherungsentgeltverordnung nicht für angemessen halten. Sie müssen bei freier oder verbilligter Kost immer mindestens die betreffenden Sachbezugswerte ansetzen. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers, eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag einen anderen Wert festlegt.

5.3 Die Sachbezugswerte gelten auch für geringfügig Beschäftigte

Grundsätzlich haben auch geringfügig Beschäftigte Anspruch auf alle Leistungen, die Ihre vollbeschäftigten Arbeitnehmer erhalten.

Das bedeutet, dass Sie Ihre Mini-Jobber nicht willkürlich beispielsweise von vergünstigten Mahlzeiten ausschließen dürfen, um die Entgeltgrenze nicht zu überschreiten. Tun Sie das dennoch, liegt insoweit ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach § 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes vor. Das hat zur Folge, dass der Ausschluss der Mini-Jobber von vergünstigten Mahlzeiten unwirksam ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge