Die jeweiligen Sachbezugswerte werden jährlich vom Bundesarbeitsministerium in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt. Die betreffenden Werte für 2023 können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.

 

Übersicht: Sachbezugswerte 2024 für freie Kost und Verpflegung

  Frühstück Mittagessen Abendessen Volle Verpflegung
Arbeitnehmer (einschließlich Jugendlichen und Auszubildenden)
Monat 65,00 124,00 124,00 313,00
Kalendertag 2,17 4,13 4,13 10,43
Volljährige Familienangehörige
Monat 65,00 124,00 124,00 313,00
Kalendertag 2,17 4,13 4,13 10,43
Minderjährige Familienangehörige (vor Vollendung des 18. Lebensjahres)
Monat 52,00 99,20 99,20 250,40
Kalendertag 1,74 3,30 3,30 8,34
Minderjährige Familienangehörige (vor Vollendung des 14. Lebensjahres)
Monat 26,00 49,60 49,60 125,20
Kalendertag 0,87 1,65 1,65 4,17
Familienangehörige (vor Vollendung des 7. Lebensjahres)
Monat 19,50 37,20 37,20 93,90
Kalendertag 0,65 1,24 1,14 3,13

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