Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Sachbezüge 19 % USt (Waren) | 8595 | 4945 | Sonstige betriebliche Erträge | |
Löhne | 4110 | 6010 | Löhne und Gehälter |
So kontieren Sie richtig!
Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern freie oder verbilligte Verpflegung, muss er hierfür die Werte der Sozialversicherungsentgeltverordnung ansetzen.
Die Buchung des betreffenden Sachbezugswerts erfolgt auf das Konto "Sachbezüge 19 % USt (Waren)" 8595 (SKR 03) bzw. 4945 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04) oder bei Angestellten auf das Konto "Gehälter" 4120 (SKR 03) bzw. 6020 (SKR 04).
Buchungssatz:
Löhne/Gehälter |
an Sachbezüge 19 % USt (Waren) |
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