Überblick

Jeder Unternehmer ist handels- und steuerrechtlich zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen verpflichtet. Ein Kaufmann kann sich dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung auch nicht durch Aufgabe seiner Geschäftstätigkeit entziehen.

Sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz sind entsprechende Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen zu bilden. Nachfolgend werden die Ansatz-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften dieser Rückstellung erläutert und auf die Unterschiede in der Handels- und Steuerbilanz hingewiesen.

 

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge