Voraussichtlich anfallende Heiz-, Beleuchtungs- und Stromkosten sind ebenfalls in die Rückstellungsberechnung einzubeziehen. Ähnlich wie bei den Mietkosten sind auch hier die anteiligen Kosten für die Archiv- und Lagerräume zu ermitteln oder zu schätzen. Vereinfachend kann auch hier eine Zuordnung anhand der vorhandenen Nutzflächen vorgenommen werden:

Nutzfläche des Archivs / Gesamtnutzfläche × Jahres-Energiekosten

 
Praxis-Tipp

Niedrigere Energiekosten für Archivräume

Die Energiekosten für Archiv- und Lagerräume werden in der Praxis im Vergleich zu regelmäßig genutzten Büroräumen in vielen Fällen geringer sein. Aus Vereinfachungsgründen können jedoch nach h. M. die ungekürzten anteiligen Energiekosten angesetzt werden.

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