Hans Groß ist selbstständiger Arzt. Seinen Gewinn ermittelt er durch Bilanzierung. Die zuständige Abrechnungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung hat Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung festgestellt. Er habe erhöhte Regelsätze in Rechnung gestellt. Im Oktober 01 hat sie einen Rückforderungsanspruch in Höhe von 27.000 EUR geltend gemacht. Über die tatsächliche Höhe ist zum Bilanzstichtag noch keine Einigung erzielt worden, daher hat Hans Groß in seinem Jahresabschluss 01 zulässig eine Rückstellung gebildet, da er ernsthaft damit rechnen muss, in Anspruch genommen zu werden und die Höhe und der Zeitpunkt der Inanspruchnahme noch ungewiss sind. Die Rückstellung bildet Herr Gross grundsätzlich in der Handels- und in der Steuerbilanz
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontobezeichnung | Betrag |
2006/7552 | Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle | 27.000 | 0970/3070 | Sonstige Rückstellungen | 27.000 |
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