Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Sonstige Rückstellungen | 0970 | 3070 | Sonstige Rückstellungen | |
Steuernachzahlungen Vorjahre für sonstige Steuern | 2285 | 7690 | Steuernachzahlungen Vorjahre für sonstige Steuern |
So kontieren Sie richtig:
Rückstellungen für hinterzogene Steuern können erst am Ende des Wirtschaftsjahres passiviert werden, in dem mit der Aufdeckung der Steuerhinterziehung zu rechnen ist. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Steuernachzahlungen Vorjahre" 2285/7690 (SKR 03/04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Sonstige Rückstellungen" 0970/3070 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Steuernachzahlungen Vorjahre |
an sonstige Rückstellungen |
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