Eine weitere Voraussetzung für die Rückstellung ist die Vorgabe, dass die Instandhaltung im Geschäftsjahr notwendig geworden ist und auch dann hätte durchgeführt werden müssen. Die Verschiebung erfolgt aus unterschiedlichen Gründen, die meist technischer oder organisatorischer Natur sind.

 
Praxis-Beispiel

Instandhaltungen, die als Rückstellung infrage kommen

  • Der Lkw des Fuhrparks hatte im Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahres einen Unfall, dessen Schäden hätten kurzfristig beseitigt werden sollen. Da der Lkw jedoch für dringende Auslieferungen benötigt wurde, wird die Reparatur in den Januar verschoben.
  • Das plötzlich entstandene Loch in der Teerdecke des Firmenhofs konnte nicht mehr im Dezember beseitigt werden, da die Witterung zu schlecht war. Dies wurde im Februar nachgeholt.
  • Die Drehbank in der Produktionsabteilung konnte bestimmte Programme nicht mehr ausführen. Die Reparatur musste vom Hersteller der Maschine durchgeführt werden. Dieser hatte jedoch im Dezember keine Kapazitäten dazu frei. Erst Ende Januar konnte der Fehler durch einen Monteur des Herstellers behoben werden.
  • Für die Reparatur des Rolltors war eine neue Steuerung notwendig. Diese wurde umgehend bestellt, konnte aber nur mit einer Lieferzeit von 8 Wochen geliefert werden. Entsprechend erfolgte die Reparatur erst im März.
  • In der IT-Software wurde im Dezember ein Sicherheitsleck entdeckt. Da der Hersteller der Software mit der Installation der Fehlerbehebung stark belastet war, wurde die Reparatur der Software erst im Januar durchgeführt.

    Die Fertigungsmaschine, die im Dezember durch einen Gabelstapler beschädigt wurde, sollte zwischen Weihnachten und Silvester repariert werden. Da die dazu notwendigen Monteure aufgrund des weltweiten Chaos in der Luftfahrt nicht rechtzeitig eingeflogen werden konnten, musste die Reparatur in die erste Januarwoche verschoben werden.

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