Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Rücklage für Zuschüsse 0946 2988   Rücklage für Zuschüsse
Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) 2743 4975   Investitionszuschüsse (steuerpflichtig)

So kontieren Sie richtig!

Investitionszuschüsse erhöhen den steuerlichen und handelsrechtlichen Gewinn. Steuerlich und auch handelsrechtlich gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, auf die Gewinnerhöhung zu verzichten, wenn die Anschaffungskosten entsprechend gemindert werden. Erfolgt die Investition nicht im Zuschussjahr, kann der Unternehmer eine steuerfreie Rücklage bilden, die er auf das Konto "Rücklage für Zuschüsse" 0946/2988 (SKR 03/04) bucht. Ohne Bildung einer steuerfreien Rücklage wird der Zuschuss auf das Konto "Investitionszuschüsse (steuerpflichtig)" 2743/4975 (SKR 03/04) bzw. gebucht.

 

Buchungssatz:

Bank

an Rücklage für Zuschüsse

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