Überwachung einzelner Risiken und des Gesamtrisikos
Da die Definition von Maßnahmen zur Risikosteuerung einerseits noch kein Garant für deren tatsächliche Umsetzung ist und andererseits auch nicht sicher ist, ob sich die Maßnahme wie geplant – reduzierend – auf das Risiko auswirkt, ist eine Überwachung der Risikolage des Unternehmens zwingend erforderlich (Risikoüberwachung i. e. S.).
Wirksamkeitskontrolle von Risikosteuerungsmaßnahmen
Ziel ist also die kontinuierliche operative Kontrolle der Wirksamkeit der Risikosteuerungsmaßnahmen selbst. Dies geschieht u. a. mit Abweichungsanalysen, bei denen eine kontinuierliche Erfolgskontrolle, d. h. eine Kontrolle der Zielerreichung durch Soll-Ist-Vergleiche stattfindet.
Im Finanzbereich wird mit Limitsystemen gearbeitet. Limite sind als Verlustobergrenzen festzulegen und können z. B. beim Wechselkurs-, Zins- oder Rohstoffpreisrisiko ansetzen. Nähert man sich diesem Limit bzw. wird es überschritten (mehrstufiges Warnsystem), so muss unverzüglich an den Verantwortlichen berichtet und Risikosteuerungsmaßnahmen müssen angepasst werden (z. B. Glattstellen einer Position, Hedging, Anpassung einer Versicherungsvereinbarung).
Die Risikoüberwachung beinhaltet zudem die Erfassung der Risikoveränderung im Zeitablauf und deren Auswertung. Ziel ist es, aus der Vergangenheit zu lernen und die Reaktionsgeschwindigkeit des Unternehmens auf riskante Entwicklungen zu erhöhen.
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