Risikoplanung

Im Sinne eines vollständigen Controlling-Ansatzes gehören Planung, Steuerung und Überwachung unweigerlich zusammen. Aus diesem Grund werden Risikosteuerung und Risikoüberwachung als ein Prozessschritt im Rahmen des Risikomanagementprozesses gesehen. Der Begriff der Risikoplanung wird im Risikomanagement nur selten verwendet. Als Planwerte dienen festgelegte Risikolimits, bei deren Überschreiten Maßnahmen der Risikosteuerung zu ergreifen sind.

3.5.1 Risikosteuerung

Aktive Beeinflussung der Risikosituation

Gegenstand der Risikosteuerung von Einzelrisiken ist die aktive Beeinflussung der im Rahmen der Risikoidentifizierung und Risikobewertung ermittelten Risikopositionen. Dazu werden die für das Risikomanagement gültigen Ziele aus den allgemeinen Unternehmenszielen abgeleitet.

Die Steuerungsmaßnahmen zielen auf eine Beeinflussung der festgelegten Bewertungskriterien (vgl. Schritt 1 der Risikobewertung) ab:

  • Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder
  • Begrenzung der Auswirkungen beim Eintritt von Risiken.

Strategien der Risikosteuerung

Grundsätzlich lassen sich die nachfolgenden Strategien der Risiko­steuerung unterscheiden:

  • Risikovermeidung (Verzicht auf risikoreiche Aktivitäten, z. B. Verzicht auf die Herstellung eines Produkts mit sehr hohen Produkthaftungsrisiken),
  • Risikoverminderung (Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder der Auswirkung, z. B. durch Limitierungen im Finanzbereich, Mitarbeiterschulungen),
  • Risikoüberwälzung (auch Risikoübertragung oder Risikotransfer; Übertragung des Risikos auf ein anderes Unternehmen, z. B. Versicherung von Elementarschäden, d. h. Überwälzung auf ein Versicherungsunternehmen, oder Outsourcing der Produktion von bestimmten Teilen, d. h. Überwälzung von Produktionsrisiken auf den Lieferanten),
  • Risikokompensation (auch Risikoakzeptanz; z. B. bei Bagatellrisiken oder bei Risiken, für die keine anderen Strategien der Risikosteuerung anwendbar sind).

3.5.2 Risikoüberwachung

Risikoüberwachung im engeren Sinne (i. e. S.) ist die laufende Überwachung der einzelnen Risikopositionen. Risikoüberwachung im weiteren Sinne (i. w. S.) ist die Überwachung des Risikomanagementsystems.

3.5.3 Risikoüberwachung i. e. S.

Überwachung einzelner Risiken und des Gesamtrisikos

Da die Definition von Maßnahmen zur Risikosteuerung einerseits noch kein Garant für deren tatsächliche Umsetzung ist und andererseits auch nicht sicher ist, ob sich die Maßnahme wie geplant – reduzierend – auf das Risiko auswirkt, ist eine Überwachung der Risikolage des Unternehmens zwingend erforderlich (Risikoüberwachung i. e. S.).

Wirksamkeitskontrolle von Risikosteuerungsmaßnahmen

Ziel ist also die kontinuierliche operative Kontrolle der Wirksamkeit der Risikosteuerungsmaßnahmen selbst. Dies geschieht u. a. mit Abweichungsanalysen, bei denen eine kontinuierliche Erfolgskontrolle, d. h. eine Kontrolle der Zielerreichung durch Soll-Ist-Vergleiche stattfindet.

 
Praxis-Beispiel

Im Finanzbereich wird mit Limitsystemen gearbeitet. Limite sind als Verlustobergrenzen festzulegen und können z. B. beim Wechselkurs-, Zins- oder Rohstoffpreisrisiko ansetzen. Nähert man sich diesem Limit bzw. wird es überschritten (mehrstufiges Warnsystem), so muss unverzüglich an den Verantwortlichen berichtet und Risikosteuerungsmaßnahmen müssen angepasst werden (z. B. Glattstellen einer Position, Hedging, Anpassung einer Versicherungsvereinbarung).

Die Risikoüberwachung beinhaltet zudem die Erfassung der Risikoveränderung im Zeitablauf und deren Auswertung. Ziel ist es, aus der Vergangenheit zu lernen und die Reaktionsgeschwindigkeit des Unternehmens auf riskante Entwicklungen zu erhöhen.

3.5.4 Risikoüberwachung i. w. S.

Überwachung des Risikomanagementsystems

Unter der Risikoüberwachung i. w. S. wird die Überwachung des gesamten Risikomanagementsystems selbst verstanden. Daraus folgt, dass auch überwacht werden muss, ob die Risikoüberwachung im engeren Sinne ordnungsgemäß funktioniert, z. B., ob Abweichungsanalysen korrekt durchgeführt werden. Aus diesem Grund wird die Risikoüberwachung im weiteren Sinne nicht als Teil des Prozesses der Identifikation, Bewertung, Steuerung, Überwachung i. e. S. und Kommunikation von Risiken betrachtet, sondern als ein übergeordneter – alle genannten Schritte überwachender – Baustein gesehen. Er wird weiter unten erläutert.

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