Kurzbeschreibung

Richtsatzsammlungen für die Kalenderjahre 2012 - 2022

Vorbemerkung

Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Richtsätze sind für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt worden. Sie gelten nicht für Großbetriebe.

Richtsatzsammlungen für die Kalenderjahre 2012 bis 2022:

Richtsatzsammlung 2022

Siehe BMF, Schreiben v. 10.8.2023

Richtsatzsammlung 2021

Siehe BMF, Schreiben v. 28.11.2022

Richtsatzsammlung 2020

Siehe BMF, Schreiben v. 20.12.2021

Richtsatzsammlung 2019

Siehe BMF, Schreiben v. 20.1.2021

Richtsatzsammlung 2018

Siehe BMF, Schreiben v. 8.7.2019

Richtsatzsammlung 2017

Siehe BMF, Schreiben v. 5.7.2018

Richtsatzsammlung 2016

Siehe BMF, Schreiben v. 8.6.2017

Richtsatzsammlung 2015

Siehe BMF, Schreiben v. 28.7.2016

Richtsatzsammlung 2014

Siehe BMF, Schreiben v. 14.7.2015

Richtsatzsammlung 2013

Siehe BMF, Schreiben v. 29.7.2014

Richtsatzsammlung 2012

Siehe BMF, Schreiben v. 18.7.2013

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