Die Fortbildung des Rechts als Revisionszulassungsgrund ist eigentlich ein Unterfall der grundsätzlichen Bedeutung. Der Gesetzgeber hat ihn jedoch gesondert aufgenommen, um damit die Möglichkeit zu schaffen, offensichtliche Fehlurteile von FG zu korrigieren, und dadurch der Einzelfallgerechtigkeit Rechnung zu tragen. Neben Fehlurteilen können mit diesem Revisionszulassungsgrund auch Urteile angegriffen werden, denen eine durchgehende, logisch schlüssige Begründung fehlt.

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