Auch zwischen inländischen Unternehmern findet in den gesetzlich abschließend geregelten Fällen das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung, z. B. im Fall der Beauftragung eines Subunternehmers, der Bauleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken erbringt, durch einen Bauleistenden. Voraussetzung ist, dass der Leistungsempfänger selbst nachhaltig entsprechende Bauleistungen erbringt.

Davon ist auszugehen, wenn ihm das zuständige Finanzamt eine im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültige auf längstens 3 Jahre befristete Bescheinigung, die nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder zurückgenommen werden kann, darüber erteilt hat, dass er ein Unternehmer ist, der entsprechende Bauleistungen erbringt. In der Praxis bedeutet dies, dass eine Abrechnung von Bauleistungen ohne Umsatzsteuer wegen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers künftig nur noch möglich ist, wenn der Leistungsempfänger eine Bescheinigung seines Finanzamts vorlegt.

 
So buchen Sie richtig

Beauftragung eines Subunternehmers für Werkleistung

Ein Bauunternehmer B (= Leistungsempfänger), der im Kundenauftrag tätig und kein Bauträger ist, beauftragt im Rahmen eines ihm erteilten Auftrags für einen Hausbau auf dem Grundstück des Kunden einen deutschen Dachdeckermeister D (= Leistungserbringer) als Subunternehmer. Die Rechnung vom 11.2. lautet über 50.000 EUR netto ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Im Beispiel wird davon ausgegangen, dass der Leistungsempfänger als Bauleistender zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist, weil er eine steuerpflichtige Werklieferung im Rahmen der Herstellung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des Kunden erbringt.

 
So buchen Sie richtig

Eingangsrechnung des Subunternehmers – kreditorische Buchung beim Bauunternehmer B

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
7095 In Arbeit befindliche Aufträge mit Erfassung in Zeile 31 bei Kz. 84 der Umsatzsteuer-Voranmeldung 50.000 70000 Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen 50.000
1577 Anrechenbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % mit Erfassung in Zeile 40 bei Kz. 67 in der Umsatzsteuer-Voranmeldung 9.500 1787 Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % – mit Erfassung in Zeile 31 bei Kz. 85 der Umsatzsteuer-Voranmeldung 9.500

Buchungsvorschlag SKR 04: Rechnung des Subunternehmers – kreditorische Buchung beim Bauunternehmer B

 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
1095 In Arbeit befindliche Aufträge mit Erfassung in Zeile 31 bei Kz. 84 der Umsatzsteuer-Voranmeldung 50.000 70000 Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen 50.000
1407 Anrechenbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % mit Erfassung in Zeile 40 bei Kz. 67 in der Umsatzsteuer-Voranmeldung 9.500 3837 Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % mit Erfassung in Zeile 31 bei Kz. 85 der Umsatzsteuer-Voranmeldung 9.500

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge