Betriebswirtschaftlich wird zwischen Fixkosten und variablen Kosten unterschieden.

Fixkosten

Fixe Kosten werden auch als Bereitschaftskosten, zeitabhängige Kosten oder beschäftigungsunabhängige Kosten bezeichnet. Sie sind Teil der Gesamtkosten, die innerhalb eines bestimmten Betrachtungszeitraums konstant bleiben. Es handelt sich dabei beispielsweise um Abschreibungen auf das Anlagevermögen, Mietkosten für Grundstücke und Gebäude, Darlehenszinsen und -tilgungen sowie auch um weitere Geschäftskosten wie Heizung, Kfz-Versicherung und -steuer oder Gehaltskosten für kaufmännische Mitarbeiter.

Bei den Fixkosten spielt es also keine Rolle, wie produktiv Ihr Unternehmen ist bzw. wie viel Umsatz erwirtschaftet wird.

Variable Kosten

Die variablen Kosten werden auch als beschäftigungsabhängige Kosten bezeichnet. Sie sind in der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung derjenige Teil der Gesamtkosten, der sich bei einer Änderung der betrachteten Bezugsgröße ebenfalls verändert. Die Bezugsgröße ist dabei die Beschäftigung. Beispiel: Ein Firmenfahrzeug verursacht fixe Kosten (z. B. Kfz-Versicherung und -steuer, und zwar unabhängig davon, ob und wie viele Kilometer damit gefahren werden, um Kundenaufträge auszuführen) und variable Kosten (z. B. Treibstoff und Reparaturen). Bei den variablen Kosten spielt es eine große Rolle, ob und wie viele Kilometer mit dem Fahrzeug zurückgelegt werden.

 
Hinweis

Welche Kosten als variabel oder fix angesehen werden, hängt von der Einschätzung des konkreten Einzelfalls sowie von der Länge des Betrachtungszeitraums ab. Mit der Länge des Betrachtungszeitraums nimmt die Variabilität zu. Langfristig sind die Grenzen also sehr fließend bzw. können alle Kosten als variabel angesehen werden.

Wir betrachten bei unserer Excel-Lösung die nachfolgend aufgeführten Kosten (s. Abb. 1). Bitte schätzen Sie den fixen Anteil für jede der nachfolgend genannten Position ab und tragen Sie den Anteil im Bereich "fixer Anteil" als Prozentsatz ein. Bei der folgenden Betrachtung geht es darum, den Fixkostenanteil zu ermitteln, den es unbedingt zu decken gilt.

Abb. 1: Tragen Sie die monatlichen Kosten ein und definieren Sie den fixen Anteil zu jeder Kostenposition

  • Personalkosten, Gehälter: Während die produktiven Arbeitskräfte (z. B. Monteur in einem Handwerksbetrieb, Pflegekraft in einem ambulanten Pflegedienst, Service-Mitarbeiter in einem EDV-Dienstleistungsunternehmen) weitgehend als variabel anzusehen sind, werden die kaufmännischen Kräfte als fixer Anteil gewertet. Tragen Sie hier also nur die Gehaltskosten der kaufmännischen, also unproduktiven Mitarbeiter ein. Selbstverständlich kann diese Position einen variablen Anteil enthalten. Beschäftigen Sie beispielsweise eine variable Teilzeitkraft, die nur je nach Auslastung eingesetzt wird, reduziert diese Kraft entsprechend den fixen Anteil der Gehälter, der in unserem Beispiel nur noch etwa 80 % der Gesamtsumme ausmacht (s. Abb. 1).
  • Raumkosten: Diese Kosten sind weitgehend fix. Sollten die Raumkosten jedoch Energiekosten enthalten, die in Ihrem Unternehmen überdurchschnittlich stark von der Produktivität abhängen, berücksichtigen Sie dies bitte entsprechend. Dies kann beispielsweise bei einem Kfz-Betrieb der Fall sein, der einen hohen Anteil an Lackierarbeiten durchführt, die in einer Lackierkabine ausgeführt werden. Eine solche Einrichtung hat einen enormen Energieverbrauch. In unserem Beispielunternehmen sind 90 % der Raumkosten als fixe Kosten anzusehen.
  • Bürokosten: Auch diese Kosten sind weitgehend fix, bis auf Verbrauchsmaterialien wie Briefbögen, Briefpapier, Porto und Telefon. Wir haben für unser Beispiel einen Anteil von 90 % festgesetzt.
  • Versicherungen/Beiträge: Diese Kosten können weitgehend als fix betrachtet werden. Zwar richten sich einige Beiträge nach der Höhe des Umsatzes (z. B. Kammerbeiträge), jedoch wird eine solche Variabilität erst nach einem längeren Zeitraum liquiditätswirksam.
  • Besondere Kosten: Hier können Abgrenzungen geschaffen werden. Ein Beispiel wären Kosten für Fremdleistungen. Fangen Sie z. B. Auftragsspitzen durch die Beauftragung von Subunternehmern ab, könnten Sie diese Kosten unter der Rubrik "Besondere Kosten" verbuchen und dementsprechend den fixen Anteil definieren.
  • Kfz-Kosten: Hier richtet sich der variable Anteil hauptsächlich nach dem Anteil der gefahrenen Kilometer. Denken Sie in diesem Zusammenhang auch daran, die übrigen kilometerabhängigen Kosten wie Reparaturen und Verschleißteile in Ihre Einschätzung einzubeziehen.
  • Werbe-/Reisekosten: Achten Sie bei dieser Position vor allem auf den variablen Anteil, wenn Fahrtkosten und Auslösesummen eine große Rolle spielen. Dies ist z. B. bei Firmen, die Mitarbeiter auf Auswärts-Montage schicken, der Fall.
  • Kosten der Warenabgabe: Diese Position ist besonders für Firmen wichtig, die in hohem Maße Waren versenden, sei es per Post oder per Spedition. Zu diesen Kosten zählt auch das Verpackungsmaterial. Bei Power-Sellern à la Ebay ist dieser Anteil besonders ausgeprägt.
  • Reparaturen/Instandhaltu...

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