Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV-Position |
Reisekosten Unternehmer | 4670 | 6670 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Mautgebühren | 4560 | 6580 | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Nebenkosten, die anlässlich einer Geschäftsreise entstehen, sind als Betriebsausgaben abziehbar.[1] Wenn der Unternehmer bei einer Geschäftsreise übernachtet, können die 19 %igen Leistungen in einer Summe als Sammelposten in der Rechnung unter der Bezeichnung "Service-Pauschale" oder "Business-Package" ausgewiesen werden. Darin sind also auch Beträge enthalten, die als Nebenkosten abziehbar sind. Diese Nebenkosten bucht der Unternehmer auf das Konto "Reisekosten Unternehmer" 4670 (SKR 03) bzw. 6670 (SKR 04).
Buchungssatz:
Reisekosten Unternehmer |
an Bank/Kasse/Privateinlage |
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