Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04

Eigener

Kontenplan
Bilanz/GuV-Position
Reisekosten Unternehmer 4670 6670   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Mautgebühren 4560 6580   Sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Nebenkosten, die anlässlich einer Geschäftsreise entstehen, sind als Betriebsausgaben abziehbar.[1] Wenn der Unternehmer bei einer Geschäftsreise übernachtet, können die 19 %igen Leistungen in einer Summe als Sammelposten in der Rechnung unter der Bezeichnung "Service-Pauschale" oder "Business-Package" ausgewiesen werden. Darin sind also auch Beträge enthalten, die als Nebenkosten abziehbar sind. Diese Nebenkosten bucht der Unternehmer auf das Konto "Reisekosten Unternehmer" 4670 (SKR 03) bzw. 6670 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Reisekosten Unternehmer

an Bank/Kasse/Privateinlage

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