Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten 4673 6673   sonstige betriebliche Aufwendungen
Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand 4674 6674   sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Ist bei der Beförderung des Unternehmers eine Mahlzeit im Beförderungspreis enthalten – z. B. im Flugzeug –, ohne dass die Fluggesellschaft dafür einen Kostenteil ausweist, dann müssen die Kosten für eine Mahlzeit pauschal aus dem Flugpreis heraus gerechnet werden, wie es auch bei einer Übernachtung mit Frühstück der Fall ist. Unentgeltliche "Mahlzeiten" sind aus den Beförderungskosten mit 20 % oder 40 % einer vollen Verpflegungspauschale herauszurechnen. Der reduzierte Betrag ist auf das Konto "Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten" 4673 (SKR 03) bzw. 6673 (SKR 04) zu buchen.

 

Buchungssatz:

Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten/Privatentnahmen

an Bank

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