Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten | 4673 | 6673 | sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand | 4674 | 6674 | sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Ist bei der Beförderung des Unternehmers eine Mahlzeit im Beförderungspreis enthalten – z. B. im Flugzeug –, ohne dass die Fluggesellschaft dafür einen Kostenteil ausweist, dann müssen die Kosten für eine Mahlzeit pauschal aus dem Flugpreis heraus gerechnet werden, wie es auch bei einer Übernachtung mit Frühstück der Fall ist. Unentgeltliche "Mahlzeiten" sind aus den Beförderungskosten mit 20 % oder 40 % einer vollen Verpflegungspauschale herauszurechnen. Der reduzierte Betrag ist auf das Konto "Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten" 4673 (SKR 03) bzw. 6673 (SKR 04) zu buchen.
Buchungssatz:
Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten/Privatentnahmen |
an Bank |
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