Nutzt der Unternehmer ein Flugzeug, die Bahn, Straßenbahn oder ein Taxi, erhält er Rechnungen, aus denen sich ergibt, welche Beträge er als Betriebsausgaben abziehen kann. Die ausgewiesene Umsatzsteuer macht er als Vorsteuer geltend. Die entsprechenden Kosten sind als "Reisekosten Unternehmer" zu buchen.

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