Der Unternehmer unternimmt eine Geschäftsreise von Köln nach München. Er lässt sich mit dem Taxi zum Bahnhof bringen und zahlt dafür 32 EUR. Für die Zugfahrt zahlt er einen Betrag von 321,00 EUR brutto. Die Kosten für die Taxifahrt vom Münchener Bahnhof zum Hotel betragen 26 EUR brutto. In den Kosten für die Taxi- und Zugfahrten von insgesamt 379 EUR ist die Umsatzsteuer mit 7 % = 24,80 EUR enthalten. Seit dem 1.1.2020 beträgt die Umsatzsteuer für Personenbeförderungen im Schienenverkehr 7 % .
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4673/6673 | Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten | 300,00 | |||
1571/1401 | abziehbare Vorsteuer 7 % | 21,00 | 1200/1800 | Bank | 321,00 |
4673/6673 | Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten | 54,20 | |||
1571/1401 | abziehbare Vorsteuer 7 % | 3,80 | 1000/1600 | Kasse | 58,00 |
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