Ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten darf der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer, der bei Dienst- und Geschäftsfahrten sein eigenes Fahrzeug benutzt, für jeden gefahrenen Kilometer folgende Beträge pauschal erstatten:
Fahrzeug | Km-Pauschale*) |
---|---|
Kraftwagen (Pkw) | 0,30 EUR |
andere motorbetriebene Fahrzeuge (Motorrad, Motorroller, Moped, Mofa oder Elektrofahrrad) | 0,20 EUR |
Tab. 1: Km-Pauschalen für Fahrtkosten
*) Es ist der Betrag anzusetzen, der als höchste Wegstreckenentschädigung für das jeweilige Beförderungsmittel nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt ist (für den Pkw sind dies derzeit 0,30 EUR pro Kilometer).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen