Wenn der Arbeitgeber angesichts des betriebsexternen Arbeitseinsatzes eines seiner Mitarbeiter lohnsteuerlich im Unklaren darüber ist, ob von einer Auswärtstätigkeit mit der Möglichkeit zur steuerfreien Reisekostenerstattung auszugehen ist oder Fahrten zur einer "regelmäßigen (auswärtigen) Arbeitsstätte" vorliegen, sollte er sich – am besten vor Abschluss des Arbeitsvertrags – Gewissheit über die Ansicht seines Betriebsstätten-Finanzamts verschaffen. Er sollte eine rechtsverbindliche Anrufungsauskunft[1] beantragen, die als einzige Finanzamtsauskunft noch gebührenfrei ist.

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