Herr Neumann ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der XY-Unternehmensberatungs-GmbH. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in einem angemieteten Büro in A-Stadt.. Dort nimmt Herr Neumann seine Geschäftsführeraufgaben wahr. Auch der gesamte Schriftverkehr und die Fachliteratur sind dort aufbewahrt. Der Büroraum dient außerdem der Vorbereitung und Nachbereitung der Beratertätigkeit von Herrn Neumann für einen Großkunden, die Z-AG in W-Stadt. Die GmbH hat das Büro in A-Stadt als erste Tätigkeitsstätte bestimmt.

Als Arbeitnehmer seiner GmbH ist Herr Neumann ausschließlich für diesen Großkunden im Bereich der EDV-Beratung tätig. Diese Tätigkeit findet seit Jahren ständig vor Ort am Betriebssitz des Kunden statt. Herr Neumann fährt an 4 Tagen in der Woche von seiner Wohnung in A-Stadt mit dem eigenen Pkw zum Kunden in W-Stadt. Herr Neumann rechnet die im Rahmen seiner Beratertätigkeit entstandenen Fahrtkosten mit der GmbH ab. Die GmbH zahlt ihm auf der Basis seiner Reisekostenabrechnungen steuerfrei ein Kilometergeld in Höhe der Dienstreise-Pauschale (0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer). Danach ergibt sich beispielsweise im Monat März eine Arbeitgebererstattung i. H. v. 400 EUR.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4668/6668 Kilometergelderstattung Arbeitnehmer 400 1200/1800 Bank 400

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