Reist der Unternehmer an einem Tag vom Inland ins Ausland und wieder zurück ins Inland, setzt er immer den Pauschbetrag für den ausländischen Staat an, in dem er sich zuletzt aufgehalten hat.

 
Praxis-Beispiel

Eintägige Auslandsreise

Ein Unternehmer beginnt seine Geschäftsreise um 7.30 Uhr und fährt von Deutschland in die Niederlande und von dort nach Belgien. Von dort kehrt er am selben Tag um 22.00 Uhr nach Deutschland zurück. Er ist an diesem Tag insgesamt 14 Stunden und 30 Minuten unterwegs. Maßgebend ist der Pauschbetrag von 40 EUR für Belgien.

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