Einzelunternehmer E führt im Rahmen seines Unternehmens 2023 eine Dienstreise aus, für die die folgenden Aufwendungen entstehen:

 
Übernachtung 2 Nächte à 133,75 EUR (brutto)
Verpflegungsmehraufwand – pauschal – 2 × 14 EUR, 1 × 28 EUR
nachgewiesene Verpflegungskosten insgesamt 120 EUR (brutto, darin 7 % und 19 % USt von insgesamt 13 EUR enthalten)
Fahrkilometer mit privatem Pkw 1.200 km
Tankquittungen für Dienstfahrt 136,85 EUR (brutto)
Bewirtung von drei Geschäftsfreunden 290 EUR (brutto, darin 7 % und 19 % USt von insgesamt 31 EUR enthalten)

Soweit E Leistungen von anderen Unternehmern erhalten hat, liegen ihm ordnungsgemäße Rechnungen vor, in denen die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist, außer bei Kleinbetragsrechnungen, bei denen aber die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegenden Leistungen getrennt aufgeführt sind.

Vereinbarungsgemäß möchte E in seiner nächsten Rechnung seinem Auftraggeber die von ihm bezahlten Übernachtungskosten weiterbelasten.

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