Reise- und Bewirtungskosten eines Unternehmers für sein Unternehmen führen grundsätzlich zu einer Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, wenn die formalen Voraussetzungen (insbesondere ordnungsgemäße Rechnung) erfüllt sind. Einschränkungen nach § 15 Abs. 1a UStG ergeben sich für angemessene Bewirtungsaufwendungen nicht. Berechnet der Unternehmer aber von ihm getragene Reisekosten einem Auftraggeber weiter, muss auf eine korrekte Abrechnung geachtet werden. Insbesondere liegen in diesen Fällen keine durchlaufenden Posten nach § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG vor.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge