Zusammenfassung

 
Überblick

Am 10.12.2019 hatte das BMF auf seiner Homepage als erstes Reformprojekt den ersten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) veröffentlicht. Danach wurde am 20.3.2020 eine Überarbeitung bekannt gegeben, die jedoch zunächst nicht zur einer Kabinettsfassung führte. Verschiedene Bundesländer hatten anlässlich des JStG 2020 Anträge gestellt, die wesentlichen Teile in das JStG 2020 zu überführen. Diese Anträge fanden zwar keine Mehrheit, jedoch hat das BMF am 20. November 2020 (nicht amtlich veröffentlicht) zunächst einen weiteren Referentenentwurf erstellt. Dieser wurde dann am 24.3.2021 vom Bundeskabinett beschlossen und am 22.4.2021 auf der Grundlage der geringfügig modifizierten Kabinettsfassung vom 19.4.2021 in 1. Lesung im Bundestag behandelt. Das Gesetz wurde am 25.6.2021 beschlossen und im BGBl I S. 2035 veröffentlicht.

Wesentliche Teile sind:

  • Reform der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG (nachfolgend Ziffer 3)
  • Reform der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG (nachfolgend Ziffer 2)
  • Regelung hybrider Finanzierungen, Gestaltungen und Rechtsträger zur Vermeidung eines doppelten Betriebsausgabenabzugs bzw. Sicherstellung einer Einmalbesteuerung (nachfolgend Ziffer 4)
  • Reform der steuerlichen Entstrickung und Verstrickung (nachfolgend Ziffer 5).

In den ersten beiden Referentenentwürfen war auch noch die Neuregelung der Verrechnungspreise (§ 1 AStG) enthalten.

Dieser Bereich ist inzwischen in das zweite Reformprojekt, den Gesetzentwurf des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG), ausgelagert worden. Dieses wurde am 8.6.2021 beschlossen und im BGBl. verkündet. Dieses zweite Projekt ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung insbesondere des grenzüberschreitenden Kapitalertragsteuer-Entlastungsverfahrens und der Verhinderung damit zusammenhängender Missbräuche und Steuerhinterziehungen. Er enthält die folgenden wesentlichen Elemente (nachfolgend Ziffer 6):

  • Reduzierung und Verschlankung der vorhandenen Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige sowie stärkere Konzentration beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Digitalisierung des Entlastungsverfahrens beim BZSt für Antrag, Steuerbescheinigung und Bescheid
  • Aufbau einer Kapitalertragsteuer-Datenbank mit umfassenden Steuerbescheinigungs- und weiteren Daten
  • Haftungsverschärfung für die Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen
  • Verbesserung der Missbrauchsbekämpfung, insbesondere durch Anpassung der Abwehr des sog. Treaty-Shopping an neue EU-Vorgaben (§ 50d Abs. 3 EStG)

Darüber hinaus ist eine Regelung im Umwandlungsteuergesetz zur rechtssicheren Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen, eine neue Ausgestaltung der Regelungen zu Verrechnungspreisen (nachfolgend Ziffer 1) sowie die Normierung des Vorabverständigungsverfahrens (ebenfalls Ziffer 1) enthalten.

Als drittes Projekt zur Reform des deutschen Internationalen Steuerrechts ist das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze zu nennen, für das am 15.2.2021 ein Referentenentwurf veröffentlicht und am 31. März vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Es wurde am 25.6.2021 beschlossen und im BGBl. I S. 2056 verkündet. Das sog. Steueroasen-Abwehrgesetz soll die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (sog. "schwarze Liste") durch 5 Einzelmaßnahmen umsetzen. Hinsichtlich Einzelheiten vgl. nachfolgend Ziffer 7.

Nachfolgend erfolgt ein Überblick über die geplanten Änderungen in der Reihenfolge der Abschnitte des AStG.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

ATAD-Umsetzung: Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG), Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG), Hybride Finanzinstrumente und hybride Strukturen (§ 4k Abs. 1 EStG); Verrechnungspreise: § 1 AStG; Abzugssteuerentlastungsgesetz; Steueroasen-Abwehrgesetz; BFH, Urteil v. 27.2.2019, I R 73/16 (Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG).

1 Verrechnungspreise (§ 1 AStG)

Neuregelung der Verrechnungspreise im Außensteuergesetz

Das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) enthält auch die ursprünglich im ATAD-Umsetzungsgesetz vorgesehenen Änderungen des § 1 AStG zur umfassenden Neuregelung von Verrechnungspreisen (Schwerpunkt: Anpassung an die OECD-Guidelines).

1.1 Einführung

Die Neufassung beschränkt sich nicht nur auf eine "wörtliche" Umsetzung des BEPS-Projekts der OECD (insbesondere zur Behandlung immaterieller Wirtschaftsgüter), sondern enthält weitere umfassende Regelungen zur Sicherstellung einer fairen Aufteilung der Besteuerungsrechte bei multinationalen Unternehmen.

Im Bereich der Verrechnungspreise erfolgt insoweit nicht die erwartete umfassende Rechtsverordnung zu § 1 AStG, die partiell bereits – allerdings nicht amtlich – veröffentlicht worden war (vergleichbar zu...

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