Hier ist in erster Linie auf die Regelungen in Art. 105 ff. GG hinzuweisen, welche im Bereich der Steuern zum einen die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und Gemeindeverbänden bestimmen (Art. 105 GG). Ein Verstoß gegen diese Gesetzgebungskompetenzen macht ein Gesetz verfassungswidrig. Zum andern finden sich hier die Regelungen über die Verteilung des Steueraufkommens (sog. Finanzausgleich, Art. 106 GG) und die Organisation der Finanzverwaltung (Art. 108 GG).

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