Das Gesamtverzeichnis enthält zu den einzutragenden Personen oder Berufsausübungsgesellschaften[1]

 

1.

die in den Verzeichnissen der Rechtsanwaltskammern enthaltenen Angaben,

 

2.

die Angabe der Kammer, der sie angehören oder die sonst für sie zuständig ist,

 

3.

die von der Bundesrechtsanwaltskammer zusätzlich eingetragenen Angaben und

 

4.

die Sprachkenntnisse und die Tätigkeitsschwerpunkte, die die eingetragenen Personen selbst eingetragen haben.

[1] Eingefügt durch Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe. Anzuwenden ab 01.08.2022.

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