Rz. 101

Das Eigenkapital ist als Differenz von assets und liabilities definiert.[1] Es umfasst damit sowohl das Nennkapital als auch Rücklagen jeglicher Art.[2]

 

Rz. 102

Die Zuordnung eines Postens zum Eigen- oder Fremdkapital ist davon abhängig, ob der einzelne Kapitalgeber eine Rückforderungsmöglichkeit seiner zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel hat.[3] So ist im Falle einer vertraglichen Verpflichtung, finanzielle Mittel an einen Dritten zu liefern, regelmäßig ein Fremdkapitalposten auszuweisen.

 

Rz. 103

Die IFRS verpflichten zu umfangreichen Angaben hinsichtlich des gezeichneten Kapitals[4] und der sonstigen Posten des Eigenkapitals. Dadurch sollen Veränderungen des Eigenkapitals zum Vorjahr und mögliche Ausschüttungsbeschränkungen detailliert ersichtlich werden.[5]

[1] Vgl. CF 4.63.
[2] Vgl. IAS 1.79.
[3] Vgl. IAS 32.11 und 15 ff.
[4] Vgl. IAS 1.106 f.
[5] Vgl. IAS 1.109.

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