Rz. 239
Kriterien | HGB (nur Kapitalgesellschaften) | IFRS |
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Grundlagen | Enthält keine Regelungen. | Besteht ein Wahlrecht, die anteilsbasierten Vergütungen mittels eines Eigenkapitalinstrumentes oder in Zahlungsmittel/-äquivalenten oder anderen Vermögenswerten zu bedienen, erfolgt die Bilanzierung der Vergütung wie bei:
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Rz. 240
Wahlrecht beim Begünstigten
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Enthält keine Regelungen. |
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Rz. 241
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Enthält keine Regelungen. | Nach den jeweiligen oben beschriebenen Regeln (IFRS 2.38). |
Rz. 242
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Enthält keine Regelungen. | Bei der Wahl der Erfüllungsform verfällt das Recht auf die andere. |
Rz. 243
Wahlrecht beim Unternehmen | Enthält keine Regelungen. |
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