Rz. 137

 
Kriterien HGB IFRS EStG
Bewertung

AK als Bewertungsobergrenze (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB).

Abschreibungspflicht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB, § 253 Abs. 4 HGB).

Wahlrecht bei vorübergehender Wertminderung (gemildertes Niederst­wertprinzip) (§ 253 Abs. 3 Satz 4 HGB).

Zuschreibungspflicht (§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB).
Wie in den Kategorienamen (IFRS 9.4.1.1 und 9.4.2.1) benannt entweder zu den fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral oder erfolgswirksam zum fair value, wobei jeweils erfolgswirksame Berücksichtigung von Wertminderungen und entsprechende Wertaufholung vorgesehen ist.

AK als Bewertungsobergrenze (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG).

Abschreibungswahlrecht bei voraussichtlich dau ernder Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG).

Abschreibungsverbot bei vorübergehender Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG).

Bei Abweichung zur Handelsbilanz Aufzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG.

Zuschreibungspflicht (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG).
 

Rz. 138

 

Derivate:

Keine Hedge-Beziehung
Bewertung als Rückstellung.

Generelle Bewertung mit dem fair value:

  • Wertänderungen sind sofort erfolgswirksam zu erfassen (IFRS 9.4.1.4).
 
 

Rz. 139

 

Derivate:

Hedge-Beziehung

Kompensatorische Bewertung, d. h. Verrechnung unrealisierter ­negativer und positiver Ergebnisbeiträge aus den Einzelgeschäften:

  • Aufwandsüberhang: Bildung einer Drohverlustrückstellung.
  • Ertragsüberhang: keine Erfassung.

Fair value hedge:

  • Erfolgswirksame Erfassung der Wertänderungen des Derivats.
  • Erfolgswirksame Buchwertanpassung des Grundgeschäfts nur in Höhe der dem abgesicherten Risiko zuordenbaren Wertänderungen (IAS 39.89).

cash flow hedge:

  • Erfolgsneutrale Erfassung des effektiven Teils der Wertänderung des Derivats.
  • Erfolgswirksame Auflösung erst bei Erfolgswirksamkeit des Grundgeschäfts.
  • Ineffektive Hedge-Teile sind sofort erfolgswirksam auszuweisen (IAS 39.89).

hedge of a net investment in a foreign entity:

  • Bilanzierung analog zu cash flow hedges (IAS 39.102).
Maßgeblichkeit der Handelsbilanz bei der Bildung von Bewertungseinheiten (§ 5 Abs. 1a Satz 2 EStG).
 

Rz. 140

 
Eigene Anteile Vgl. Rz. 160 Vgl. Rz. 160 Vgl. Rz. 160

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