Rz. 123

 
Kriterien HGB IFRS EStG
Zugangsbewertung Ansatz mit AK/HK (§ 253 Abs. 1 HGB). Ansatz mit AK/HK (IAS 16.15). Ansatz mit AK/HK (§ 6 Abs. 1 EStG).
 

Rz. 124

 
Folgebewertung Bewertung zu fortgeführten AK/HK (§ 253 Abs. 3 HGB).

Wahlrecht:

  • Cost model: Bewertung zu fortgeführten AK/HK (IAS 16.30) oder
  • Revaluation model: Neu­bewertung über AK/HK hinaus zum fair value und – erfolgsneutrale – Erfassung im EK ­in der Neubewertungsrücklage (IAS 16.31).
Bewertung zu fortgeführten AK/HK, ggf. außergewöhnliche Abschreibung und Teilwertabschreibung. (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, EStG, § 7 Abs. 1 EStG).
 

Rz. 125

 

Planmäßige Abschreibung:

Verfahren
Lineare, degressive oder leistungsabhängige ­Abschreibung. Lineare, degressive oder leistungsabhängige Abschreibung (IAS 16.62). Lineare, degressive (nur bei Anschaffung/Herstellung in bestimmten Jahren mit Obergrenzen für den Degressionssatz), stufen­degressive (ausgelaufen), leistungsabhängige ­Abschreibung (§ 7 EStG).
 

Rz. 126

 
Restwert Keine Berücksichtigung (GoB). Berücksichtigung, soweit wesentlich (IAS 16.51, 53). Keine Berücksichtigung (AK/HK-Verteilung gem. § 7 Abs. 1 EStG).
 

Rz. 127

 
Steuerliche Einflüsse Formal keine, in der Praxis jedoch starke steuerliche Einflüsse auf Abschreibung (Nutzungsdauer, Methode). Bislang keine – zukünftige Globale Mindestbesteuerung könnte jedoch Auswirkungen haben.  
 

Rz. 128

 
Außerplanmäßige Wertminderung Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, Verbot bei vorübergehender Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Weisen Indikatoren auf eine Wertminderung eines Vermögenswertes/einer cash generating unit (zahlungsmittelgenerierende Einheit) hin, ist eine außerplanmäßige Wertminderung eines einzelnen Vermögenswertes/einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorzunehmen, wenn der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert ist (IAS 36.59 f. ­i. V. m. 36.9 f.).

Wahlrecht zur außerplanmäßigen (Teilwert-)Abschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, Verbot bei vorübergehender Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG).

Wahlrecht zur Abschreibung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (§ 7 Abs. 1 Satz 7 EStG).

Bei Abweichung zur Handelsbilanz Aufzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG.
 

Rz. 129

 
Wertaufholung Zuschreibungspflicht bis zu den fortgeführten AK/HK (§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB).
  • Zuschreibungspflicht (IAS 36.114).
  • Cost model:

    • erfolgswirksame Aufwertung bis maximal zu den fortgeführten AK/HK (IAS 36.117 u. 36.119).
Zuschreibungspflicht bis zu den fortgeführten AK/HK (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und Nr. 2 Satz 3 EStG, § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG).
   
  • Revaluation model:

    • erfolgswirksame Aufwertung, soweit Rückgängigmachung einer außerplanmäßigen Abschreibung; Rest: Erfassung in der Neubewertungsrücklage (IAS 36.120).
 
 

Rz. 130

 
Tausch

Wahlrecht:

  • Ansatz des eingetauschten Vermögensgegenstandes mit dem Buchwert oder
  • mit dem tatsächlichen Wert des hingegebenen Gegenstandes.
  • Sind hingegebener und erhaltener Vermögenswert in Funktion, Einsatz und Wert gleichartig, entsprechen die AK des erworbenen Vermögenswertes dem Buchwert des hingegebenen.
  • Bestehen Ungleichheiten, ist der Tauschvorgang erfolgswirksam zu erfassen ­(IAS 16.21 f.).
Ansatz des gemeinen Wertes des hingegebenen Wirtschaftsgutes (§ 6 Abs. 6 Satz 1 EStG).

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