Rz. 113

 
Kriterien HGB IFRS EStG
Zugangs­bewertung AK/HK (§ 253 Abs. 1 HGB). AK/HK. AK (§ 6 Abs. 1 EStG).
 

Rz. 114

 
Forschungskosten Aufwand der Periode (§ 255 Abs. 2 Satz 4 HGB). Aufwand der Periode (IAS 38.54). Aufwand der Periode (§ 5 Abs. 2 EStG).
 

Rz. 115

 
Entwicklungskosten HK (§ 255 Abs. 2a HGB ­i. V. m. § 255 Abs. 2 HGB).
  • Bestandteil der HK, wenn die Bedingungen des IAS 38.57 kumuliert erfüllt sind.
  • Nachaktivierung ist nicht zulässig (IAS 38.57 ­i. V. m. IAS 38.71).
  • Entwicklungskosten von Websites sind ­Bestandteil der HK ­(SIC 32.7 ff.).
Aufwand der Periode (§ 5 Abs. 2 EStG).
 

Rz. 116

 
Folgebewertung Bewertung zu fortgeführten AK/HK, ggf. außerplanmäßige Abschreibung (§ 253 Abs. 3 HGB).

Begrenzte ND: Wahlrecht (IAS 38.72 ff.):

  • Cost model (AK/HK abzüglich planmäßiger Abschreibung oder
  • Revaluation model (Neubewertung über AK/HK hinaus zum fair value und erfolgsneutrale Erfassung in der Neubewertungsrücklage – nur bei ­einem aktiven Markt).

Zusätzlich ggf. Impairment-Test

Unbestimmte ND: ­Impairment-Test (IAS 38.108).
Bewertung zu fortgeführten AK, ggf. AfaA und Teilwertabschreibung (§ 6 Abs. 1 Nrn. 1, 2 EStG, § 7 Abs. 1 EStG).
 

Rz. 117

 
Planmäßige Abschreibung

Verfahren:

  • lineare,
  • degressive oder
  • leistungsabhängige Abschreibung
  • starke steuerliche Einflüsse auf Abschreibung (Nutzungsdauer, Methode).

Verfahren (IAS 38.98):

  • lineare,
  • degressive oder
  • leistungsabhängige Abschreibung.

Verfahren: :

 

Rz. 118

 
Außerplanmäßige Wertminderung Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, Verbot bei vorübergehender Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB).
  • Weisen Indikatoren auf eine Wertminderung eines Vermögenswertes/einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit hin, ist eine außerplanmäßige Wertminderung vorzunehmen, wenn der recoverable amount (beizulegender Wert, das ist der höhere Wert aus net selling price/value in use) niedriger als der Buchwert ist (IAS 36.59 f. ­i. V. m. 36.9 f.).
  • außerplanmäßige Wertminderung gem. IAS 36 auf den recoverable amount.

Wahlrecht zur außerplanmäßigen (Teilwert-)Abschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, Verbot bei vorübergehender Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG).

Wahlrecht zur Abschreibung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (§ 7 Abs. 1 Satz 7 EStG).
 

Rz. 119

 
Bildung einer Bewertungseinheit außerhalb von Sicherungsgeschäften Nicht vorgesehen. Bildung einer cash generating unit (zahlungsmittelgenerierende Einheit), wenn der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht ­bestimmt werden kann (IAS 36.66). Nicht vorgesehen.
 

Rz. 120

 
Maßstab für den niedrigeren beizulegenden Wert Marktpreis bzw. anhand anerkannter Bewertungsmethoden ermittelter Zeitwert (Orientierung am Beschaffungsmarkt) (§ 255 Abs. 4 HGB). Der erzielbare Betrag (recoverable amount) ist definiert als der höhere Betrag aus Nettoveräußerungspreis (net selling price) und Nutzungswert (value in use) (Summe der abgezinsten künftigen Cashflows) (IAS 36.6 u. 36.18 ff.). Teilwert (Orientierung am Beschaffungsmarkt) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
 

Rz. 121

 
Wertaufholung Zuschreibungspflicht bis zu den fortgeführten AK/HK (§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB).
  • Cost model: Zuschreibungspflicht bis max. zu den fortgeführten AK/HK (IAS 36.117).
  • Revaluation model: erfolgswirksame ­Zuschreibung bis zu den fortgeführten AK/HK, darüber ­hinaus erfolgsneutrale Neubewertung in der Neubewertungsrücklage (IAS 36.119 f.).
Zuschreibungspflicht bis zu den fortgeführten AK/HK (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und Nr. 2 Satz 3 EStG, § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG).
 

Rz. 122

 
Derivativer Goodwill aus asset deal

(§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB):

Unterschiedsbetrag aus Übernahmegegenleistung – Zeitwert der erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden.

Pflicht zur planmäßigen Abschreibung (§ 253 Abs. 3 Sätze 1, 2 HGB, § 285 Nr. 13 HGB).

Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB).

Zuschreibungsverbot (§ 253 Abs. 5 Satz 2 HGB).

Abschreibung im Konzern gem. § 309 HGB.
  • Unterschiedsbetrag aus Übernahmegegenleistung – Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden.
  • Keine planmäßige ­Abschreibung (IFRS 3.55).
  • Jährlicher Impairment-Test gem. IAS 36 (IFRS 3.54 i. V. m. IFRS 3.B63).
  • in einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist stets der Goodwill zuerst abzuschreiben.
  • Zuschreibungsverbot (IAS 36.124).

Pflicht zur planmäßigen (linearen) Abschreibung mit Nutzungsdauer 15 Jahre (§ 7 Abs. 1 EStG).

Wahlrecht zur außerplanmäßigen (Teilwert-)Abschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, Verbot bei vorübergehender Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).

Wahlrecht zur Abschreibung für außergewöhn­liche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (§ 7 Abs. 1 Satz 7 EStG).

Zuschreibungspflicht bis zu den fortgeführten AK/HK (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG, § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG).

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