Rz. 96

 
Kriterien HGB IFRS EStG
Norm § 255 Abs. 1 HGB. IAS 2.11, 16.16 ff. und 38.25. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, R 6.2 EStR.
 

Rz. 97

 
Zusammensetzung

Anschaffungspreis

+ Nebenkosten

+ nachträgliche Anschaffungskosten

– direkt zuzuordnende Preisminderungen

= AK

Anschaffungspreis

+ Nebenkosten

+ nachträgliche Anschaffungskosten

– Preisminderungen

= AK

Anschaffungspreis

+ Nebenkosten

+ nachträgliche Anschaffungskosten

– direkt zuzuordnende Preisminderungen

= AK
 

Rz. 98

 
Finanzierungskosten Ansatzverbot. Ansatzwahlrecht bei qualifying assets. Ansatzverbot.
 

Rz. 99

 
Anschaffungskosten beim Tausch

Wahlrecht:

  • Ansatz des eingetauschten Vermögensgegenstands mit dem Buchwert oder
  • mit dem tatsächlichen Wert des hingegebenen Gegenstands und Gewinnrealisierung (GoB).
  • Sind hingegebener und erhaltener Vermögenswert in Funktion, Einsatz und Wert gleichartig, entsprechen die AK des erworbenen Vermögenswertes dem Buchwert des hingegebenen.
  • Bestehen Ungleich­heiten, ist der Tauschvorgang erfolgswirksam zu erfassen ­(IAS 16.26 f.).
Ansatz des gemeinen Wertes des hingegebenen Wirtschaftsguts (§ 6 Abs. 6 Satz 1 EStG).

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