Rz. 82

 
Kriterien HGB IFRS EStG
Ansatz

Aktivierungswahlrecht

i. V. m. Ausschüttungssperre wenn Buchwert eines Vermögensgegenstandes/einer Schuld vom korrespondierenden Steuerbilanzwert abweicht (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 268 Abs. 8 Satz 2 HGB, § 301 AktG). (Wahlrecht begrenzt auf den die passiven latenten Steuern übersteigenden Betrag.)

Wahlrecht für den Ansatz der unsaldierten oder saldierten Beträge.

Befreiung für kleine Kapitalgesellschaften (§ 274a Nr. 4 HGB).

Ansatzpflicht bei Differenzen, die sich aus einer Konsolidierung oder der at-Equity-Bewertung ergeben (§ 306 HGB).

Aktivierungspflicht, wenn Buchwert eines Vermögenswerts/einer Schuld vom korrespondierenden Steuerbilanzwert abweicht (IAS 12). Ausnahme für Unterschiede, die aus einer Globalen Mindestbesteuerung resultieren.

Bruttoausweis, wenn das Unternehmen ein einklagbares Recht zur ­Aufrechnung tatsächlicher Steueransprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und sich die latenten Steueransprüche und -schulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden (IAS 12.74).
 
  Nur temporäre und quasi-permanente Differenzen mit Steuer­aus­wirkung. Nur temporäre und quasi-permanente Differenzen mit Steuer­aus­wirkung (und die nicht aus der Globalen Mindestbesteuerung stammen).  

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