Rz. 81

 
Kriterien HGB IFRS EStG
Ansatz Sind zu aktivieren, wenn die vereinbarte Lieferung oder Leistung seitens des Bilanzierenden erbracht wurde und ein nennenswertes Abnahmerisiko nicht besteht.
  • Sind in der Bilanz als finanzielle Vermögenswerte zu erfassen und zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten.
  • Sind zu aktivieren, wenn das Unternehmen Vertragspartner geworden ist und damit ein Recht auf Empfang von flüssigen Mitteln erworben hat (IAS 39.14, IFRS 9.4.1.2).
Aktivierungspflicht (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG).

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