Rz. 26

 
Kriterien HGB (nur Kapital­gesellschaften) IFRS
  Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Annahme der Unternehmensfortführung, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (GoB bzw. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Aufstellung des Abschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (F.4.1; IAS 1.25).

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