Rz. 26
Kriterien | HGB (nur Kapitalgesellschaften) | IFRS |
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Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Annahme der Unternehmensfortführung, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (GoB bzw. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). | Die Aufstellung des Abschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (F.4.1; IAS 1.25). |
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