Rz. 15

 
Kriterien HGB (nur Kapital­gesellschaften) IFRS
  Differenzierung nach Rechts­form, Größe, Wirtschaftszweig, Börsennotierung und Einzel-/Konzernabschluss.

Full IFRS mit bis auf Ausnahmen keinen ­Differenzierungen (es gibt wenige Sonderregelungen für bestimmte Branchen und ­Konzerne – aktuell ist eine Erleichterung für bestimmte Tochterunternehmen bezüglich geringerere Anhangangaben vorgeschlagen).

IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (ohne Anerkennung durch die EU).

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