Rz. 244

 
Kriterien HGB (nur Kapital­gesellschaften) IFRS
Grundsatz
  • Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts bei Bestehen eines ­Mutter-Tochter-Verhältnisses i. S. d. Beherrschungsmöglichkeit (§ 290 Abs. 1 HGB; DRS 23.8). Diese liegt etwa vor bei (§ 290 Abs. 2 HGB):

    • Stimmrechtsmehrheit,
    • Organbestimmungsrechten ­i. V. m. einer Gesellschafterstellung,
    • satzungs- oder vertraglichem Beherrschungsrecht,
    • Tragung der Mehrheit der Chancen und Risiken (bei einer Zweckgesellschaft).
  • Eine Pflicht zur Konzernrechnungslegung anderer (Nicht-)Kapitalgesellschaften, die bestimmte Größenkriterien erfüllen, ergibt sich aus den §§ 1115 PublG.
  • Jedes Mutterunternehmen hat die Pflicht zur Konzernrechnungslegung bei Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses i. S. d. Control-Konzepts. Eine Beherrschung liegt vor bei kumulativer Erfüllung folgender Voraussetzungen (IFRS 10.5 bzw. 10-18):

    • Verfügungsgewalt über die Tochter,
    • Risikobelastung durch bzw. Anrecht auf schwankende Renditen des Tochterunternehmens,
    • Fähigkeit, die Renditen mittels seiner Verfügungsmacht zu beeinflussen.
  • Pflicht besteht rechtsformunabhängig.
 

Rz. 245

 
Befreiungsvorschriften
  • Rechtsformspezifische Befreiungen.
  • Größenabhängige Befreiungen (§ 293 HGB).
  • Erstellung befreiender Konzernabschlüsse:

    • Befreiung von der Pflicht zur Teilkonzernrechnungslegung bei Einbeziehung in den Gesamtkonzernabschluss (§ 291 HGB und § 292 HGB).
    • Befreiung von der Erstellung eines HGB-Konzernabschlusses durch die Anwendung der IFRS (§ 315e HGB).
  • Befreiung von der Pflicht zur Teilkonzernrechnungslegung bei 100 %igem oder geringerem Anteilsbesitz des Mutterunternehmens und alle übrigen Anteilseigner stimmen dem Verzicht zu.
  • Wertpapiere werden nicht öffentlich gehandelt.
  • MU hat keinen Abschluss bei einer Börsenaufsicht zwecks Emission von Finanzinstrumenten eingereicht oder dies beabsichtigt .
  • Das dem MU übergeordnete MU hat einen Konzernabschluss erstellt (kumulativ zu erfüllen IFRS 10.4).
  • Zudem sind Unternehmen von der Konzernabschlusserstellung befreit, die Versorgungspläne für Leistung nach IAS 19 verwalten.

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