Rz. 19

 
Kriterien HGB (nur Kapital­gesellschaften) IFRS
Für die Bilanz
  • Bislang keine verbindliche ­Gliederungsvorschrift, IAS 1.60 fordert die Gliederung nach kurz- und langfristigen Vermögens- und Schuld­posten, soweit nicht die ­Darstellung nach der Liquidität ­zuverlässiger und relevanter ist. Eine Ersetzung von IAS 1 mit konkreteren Gliederungsvorgaben ist aber angekündigt.
 
  • Der Aufbau der Bilanz hat in Kontoform zu erfolgen.
  • Der Aufbau der Bilanz kann in Staffel- oder Kontoform ­erfolgen.
 

Rz. 20

 
Für die GuV-Rechnung
  • Wahlrecht nach IAS 1.81A und 81B einer einzigen Gesamtergebnisrechnung oder einer GuV mit Überleitung auf das Gesamtergebnis.
  • Pflichtangaben (IAS 1.82 f.). Eine Ersetzung von IAS 1 mit konkreteren Gliederungsvorgaben ist angekündigt.
 
  • UKV und GKV.
 
  • Staffelform.
  • Konto- oder Staffelform.

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