Begriff

Während die Höhe des Gewinns bei der Einnahmen-Überschussrechnung vom Zu- und Abfluss von Einnahmen und Ausgaben abhängt, kommt es bei der Bilanzierung darauf an, welchem Wirtschaftsjahr Erträge und Aufwendungen zuzuordnen sind. Stimmen Einnahme und Ertrag bzw. Ausgabe und Aufwand zeitlich nicht überein, muss ein bilanzierendes Unternehmen daher prüfen, ob eine Rechnungsabgrenzung vorzunehmen ist. Dies kann einerseits durch die Bildung aktiver und passiver Rechnungsabgrenzungsposten, andererseits durch den Ausweis sonstiger Forderungen und Verbindlichkeiten geschehen. Dabei sind einige handels- und steuerrechtliche Sonderregelungen zu beachten; handels- und steuerrechtlich besteht z. B. ab 2022 ein unterschiedlich ausgeprägtes Wahlrecht für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Rechnungsabgrenzungsposten sind in § 250 HGB bzw. § 5 Abs. 5 EStG geregelt. Für die Steuerbilanz sind darüber hinaus R 5.6 EStR 2012 sowie H 5.6 bzw. H 6.10 EStH 2021 zu beachten.

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