Rz. 50

  • Abfüllkosten einer Brauerei,[1]
  • Abraumaufwand bei der Herstellung bestimmter Mineralien,[2]
  • Abzinsungsbetrag bei Zinslosigkeit einer Darlehensforderung,[3]
  • Aufwendungen, die Teil der Herstellungskosten bestimmter Erzeugnisse sind,[4]
  • Agio bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen,[5]
  • Beiträge zu Direktversicherungen,[6]
  • Biersteuer,[7]
  • degressive Raten beim Mobilienleasing,[8]
  • Erwerb eines Erbbaurechts (Maklerprovisionen, Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer),[9]
  • Filmherstellungskosten, Bezahlung der budgetierten Produktionskosten vor Beginn der Dreharbeiten,[10]
  • Gesellschaftssteuer für ein kapitalersetzendes Darlehen,[11]
  • Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Erbbaurechts,[12]
  • Kataloge eines Versandhauses, Aufwendungen für deren Herstellung,[13]
  • Kreditvermittlungsprovisionen als keine zeitbezogenen Leistungen an Dritte im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme,[14]
  • Lizenzgebührenschuld, die vor Verkauf von Schallplatten entstanden ist,[15]
  • Lizenzgelder für die Übertragung des gesamten Leistungsschutzrechts in der Filmherstellung,[16]
  • Maklerprovision im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mietvertrags,[17]
  • Maklerprovision im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Erbbaurechts,[18]
  • Mietereinbauten und Mieterumbauten, Aufwendungen hierfür,[19]
  • Mobilfunkdienstleistungsvertrag, Vergünstigungen bei Überlassung von Mobilfunktelefonen durch Erlass von Grundgebühren oder Gewährung von monatlichen Gesprächsguthaben im Rahmen von Prepaid-Verträgen; Behandlung beim Telekommunikationsunternehmer,[20]
  • Mobilfunkdienstleistungsverträge zwischen Mobilfunkbetrieben und Service-Providern; Provisionszahlungen durch den Mobilfunkbetreiber an den Service-Provider; Behandlung beim Mobilfunkbetreiber,[21]
  • Notar- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Erbbaurechts,[22]
  • Provisionen, regelmäßig wiederkehrend, für die Vermittlung von Abonnementsverträgen einer Zeitschriften-, Buch- oder Schallplattenvertriebsfirma,[23]
  • Provisionsvorschüsse an Handelsvertreter vor der Entstehung des Provisionsanspruchs,[24]
  • Provisionszahlungen des Darlehensnehmers an einen Dritten,[25]
  • Reklamefeldzug, Aufwendungen hierfür,[26]
  • Urlaubsgeld bei abweichendem Wirtschaftsjahr in besonderen Fällen,[27]
  • Versicherungsprämien, die jährlich etwa in gleicher Höhe wiederkehren und hinsichtlich der Höhe relativ unbedeutend sind,[28]
  • Vorbereitende Betriebsausgaben,[29]
  • Vorschüsse an Handelsvertreter vor Entstehung des Provisionsanspruchs,[30]
  • Wechseldiskont, der rechnerisch auf die Zeit zwischen Erwerb des Wechsels und Bilanzstichtag entfällt,[31]
  • Werbung, regelmäßig wiederkehrend,[32]
  • Zahlung eines Kaufinteressenten für mehrjährig bindendes Verkaufsangebot,[33]
  • Zuschüsse einer Brauerei zur Erlangung von Bierlieferungsrechten,[34]
  • Zuschuss eines Mieters für Nichtübernahme eines branchenfremden Warenlagers.[35]
[26] Vgl. BFH, Urteil v. 9.10.1962, I 167/62 U, BStBl 1963 III S. 7; Schubert/Waubke, in Grottel u. a., Beck’scher Bilanzkommentar, 2016, § 250 Rz. 23.
[29] Vgl. BFH...

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