Rz. 50
- Abfüllkosten einer Brauerei,[1]
- Abraumaufwand bei der Herstellung bestimmter Mineralien,[2]
- Abzinsungsbetrag bei Zinslosigkeit einer Darlehensforderung,[3]
- Aufwendungen, die Teil der Herstellungskosten bestimmter Erzeugnisse sind,[4]
- Agio bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen,[5]
- Beiträge zu Direktversicherungen,[6]
- Biersteuer,[7]
- degressive Raten beim Mobilienleasing,[8]
- Erwerb eines Erbbaurechts (Maklerprovisionen, Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer),[9]
- Filmherstellungskosten, Bezahlung der budgetierten Produktionskosten vor Beginn der Dreharbeiten,[10]
- Gesellschaftssteuer für ein kapitalersetzendes Darlehen,[11]
- Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Erbbaurechts,[12]
- Kataloge eines Versandhauses, Aufwendungen für deren Herstellung,[13]
- Kreditvermittlungsprovisionen als keine zeitbezogenen Leistungen an Dritte im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme,[14]
- Lizenzgebührenschuld, die vor Verkauf von Schallplatten entstanden ist,[15]
- Lizenzgelder für die Übertragung des gesamten Leistungsschutzrechts in der Filmherstellung,[16]
- Maklerprovision im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mietvertrags,[17]
- Maklerprovision im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Erbbaurechts,[18]
- Mietereinbauten und Mieterumbauten, Aufwendungen hierfür,[19]
- Mobilfunkdienstleistungsvertrag, Vergünstigungen bei Überlassung von Mobilfunktelefonen durch Erlass von Grundgebühren oder Gewährung von monatlichen Gesprächsguthaben im Rahmen von Prepaid-Verträgen; Behandlung beim Telekommunikationsunternehmer,[20]
- Mobilfunkdienstleistungsverträge zwischen Mobilfunkbetrieben und Service-Providern; Provisionszahlungen durch den Mobilfunkbetreiber an den Service-Provider; Behandlung beim Mobilfunkbetreiber,[21]
- Notar- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Erbbaurechts,[22]
- Provisionen, regelmäßig wiederkehrend, für die Vermittlung von Abonnementsverträgen einer Zeitschriften-, Buch- oder Schallplattenvertriebsfirma,[23]
- Provisionsvorschüsse an Handelsvertreter vor der Entstehung des Provisionsanspruchs,[24]
- Provisionszahlungen des Darlehensnehmers an einen Dritten,[25]
- Reklamefeldzug, Aufwendungen hierfür,[26]
- Urlaubsgeld bei abweichendem Wirtschaftsjahr in besonderen Fällen,[27]
- Versicherungsprämien, die jährlich etwa in gleicher Höhe wiederkehren und hinsichtlich der Höhe relativ unbedeutend sind,[28]
- Vorbereitende Betriebsausgaben,[29]
- Vorschüsse an Handelsvertreter vor Entstehung des Provisionsanspruchs,[30]
- Wechseldiskont, der rechnerisch auf die Zeit zwischen Erwerb des Wechsels und Bilanzstichtag entfällt,[31]
- Werbung, regelmäßig wiederkehrend,[32]
- Zahlung eines Kaufinteressenten für mehrjährig bindendes Verkaufsangebot,[33]
- Zuschüsse einer Brauerei zur Erlangung von Bierlieferungsrechten,[34]
- Zuschuss eines Mieters für Nichtübernahme eines branchenfremden Warenlagers.[35]
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