Kommentar

Zur Realteilung hat das BMF in einem umfangreichen, auf alle offenen Fälle für Übertragungen ab dem 1.1.2001 anzuwendenden Schreiben mit folgenden Schwerpunkten Stellung genommen:

  • Definition der Realteilung;
  • Abgrenzung der Realteilung von der Veräußerung bzw. Aufgabe eines Mitunternehmeranteils;
  • Gegenstand der Realteilung;
  • Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer;
  • Sicherstellung der Versteuerung der stillen Reserven;
  • Realteilung und Spitzen- oder Wertausgleich;
  • Ansatz des übernommenen Betriebsvermögens;
  • Sperrfrist;
  • Folgen bei Veräußerung oder Entnahme während der Sperrfrist;
  • zeitliche Anwendung.
 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF-Schreiben vom 28.2.2006, IV B 2 – S 2242 – 6/06

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