Überblick

Im Rahmen des Ratingprozesses dienen die vom Unternehmen eingereichten Unterlagen als Grundlage für die Einstufung der Kreditwürdigkeit. Sowohl ihr Inhalt als auch ihre Qualität können daher maßgeblichen Einfluss auf das Rating-Urteil und damit auf den Erfolg des Kreditgesprächs haben. Alle Angaben müssen vollständig, nachvollziehbar, wahrheitsgemäß und aktuell sein. Im Zuge der Corona-Krise galt das ganz besonders. Mit der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bekommt der Zugang zu Kapital nun noch eine weitere Dimension. Banken müssen anhand der Offenlegung von nachhaltigen Aktivitäten ihrer Firmenkunden nämlich abwägen und beurteilen, welchen Unternehmen sie einen Kredit zu welchen Konditionen gewähren. Im folgenden Beitrag werden die Unterlagen, die von nahezu allen Banken im Rahmen eines Rating-Prozesses angefordert werden, beschrieben. Dabei wird sowohl auf ihre Bedeutung zur Beurteilung der Bonität als auch auf ihre originäre Funktion zur Unternehmenssteuerung eingegangen. Darüber hinaus enthalten diese Abschnitte Hinweise und Beispiele zu ihrer Erstellung und der Möglichkeit der medienbruchfreien Übermittlung von Einnahmenüberschussrechnungen und Jahresabschlüssen in Form des Digitalen Finanzberichts (DiFin). Die im Einzelnen benötigten Angaben sind abhängig von der Bank und deren Geschäftsmodell sowie dem konkreten Engagement. Demnach schwanken die Erwartungen der Banken an Form und Umfang der eingereichten Unterlagen. Im Vorfeld des eigentlichen Rating-Prozesses sollten daher die Anforderungen der Bank geklärt werden.

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