Kurzbeschreibung

Die Bestimmung der Zinshöhe setzt sich zusammen aus Rating-Note und den gestellten Sicherheiten. Welche Sicherheiten Banken anerkennen und wie sie diese bewerten, ist individuell verschieden. In dieser Checkliste finden Sie eine Liste von Sicherheiten, die in den meisten Fällen von der Bank akzeptiert werden.

Checkliste: Sicherheiten bei der Kreditvergabe

  • Bürgschaften/Garantien/Haftungsfreistellungen: Bürgschaften, Garantien und Haftungsfreistellungen werden von Dritten geleistet und zumeist mit einem Höchstbetrag versehen. Damit verringert sich das Obligo bei der Bank.
  • Als Quasi-Sicherheit kann auch ein Förderkredit bezeichnet werden, da oftmals der Förderer (Bund, Länder, EU etc.) als Kreditgeber auftritt und die Bank nur Abwickler ist – sprich das Risiko des Ausfalls nicht gänzlich bei der Bank liegt.
  • Grundschuld/Hypotheken: Entscheidend sind hierbei der Beleihungswert und die Nutzung der Immobilie (Eigennutzung – privat/gewerblich), da hiervon die Zugriffsrechte bei Verwertung abhängen.
  • Lebensversicherungen/Bausparguthaben
  • Aktien/Wertpapiere
  • Festverzinsliche Wertpapiere
  • Sicherungsübereignung: Vermögensgegenstände gehen während der Kreditlaufzeit in das Eigentum der Bank über, Besitz und Nutzungsrecht verbleiben beim Unternehmen
  • Forderungsabtretung/Zessionskredit
  • Rangrücktrittserklärungen
  • Patronatserklärungen

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