Prozesskostenbasierte Produktkalkulation

Ein Anwendungsfall der Prozesskostenrechnung ist die Produktkalkulation. Ziel ist eine Verfeinerung der Kalkulation, indem die durch das Produkt in Anspruch genommenen Prozesse auf eine Produkteinheit zugerechnet werden[1]. Damit wird die pauschale Zurechnung von Gemeinkosten mit ihren negativen Effekten vermieden. Allerdings lassen sich nicht alle Gemeinkosten als Prozesskosten abbilden.[2] Sie kann Anstoß für das Management der Gemeinkosten sein, sofern ein Kostensenkungsbedarf besteht. Ebenso wirkt eine Veränderung der Gemeinkosten über die Zurechnung der Prozesskosten auf das Kalkulationsergebnis.

Prozesskostenbasierte Gemeinkostenplanung und -steuerung

Als weiteren Anwendungsbereich kann die Prozesskostenrechnung das Gemeinkostenmanagement unterstützen[3]. Die Prozesskostenrechnung liefert detaillierte Informationen über die Entstehung (= Prozesse) und Verwendung (= Prozessoutput) der Gemeinkosten, die aus einer kostenstellenbezogenen und kostenartenorientierten Analyse nicht ableitbar sind. Die Art und Höhe der ermittelten Prozesskosten können einen Anstoß zu effizienzsteigernden Maßnahmen liefern, die an den Ursachen der Gemeinkostenentstehung ansetzen und nicht pauschal bestimmte Kosten senken wie bei der Gemeinkostenwertanalyse. Letztere konzentriert sich primär auf das Symptom "hohe Kosten" und ändert nicht ohne Weiteres die Ursachen dafür. Auf der Basis dieser effizienzgesteigerten Prozesse kann dann die Prozesskostenrechnung für die laufende Planung und Steuerung eingesetzt werden. Statt Gemeinkosten auf Basis von Vergangenheitswerten in die Zukunft fortzuschreiben, wird eine analytische Mengen- und Wertplanung von Prozessen verwendet.

[1] Vgl. Friedl/Hofmann/Pedell, 2010, S. 462 ff.
[2] Dies aus 2 Gründen: (1) Wie oben erwähnt, konzentriert sich die Prozesskostenrechnung auf repetitive Prozesse. (2) Nicht alle Prozesse werden durch Produkte in Anspruch genommen. Ein Ersatz der Zurechnung von Einzelkosten würde eine teilkostenbasierte Prozesskostenrechnung voraussetzen, was in der Praxis mangels Zurechnungsmöglichkeit meist nicht durchgeführt wird.
[3] Vgl. Horváth, 2011, S. 488 f.

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