Die benötigte Arbeitszeit je Teilprozess muss durch Interviews, Befragungen oder durch andere Zeitstudien erhoben werden. Dazu teilt man die gesamte verfügbare Arbeitszeit in einer Abteilung auf die dort ablaufenden Prozesse auf. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Kapazitätszuordnung, da Arbeitskapazitäten auf jeden Prozess zugeordnet werden. Dies soll nachfolgend anhand einer Beispielrechnung verdeutlicht werden(s. Abb. 3): Die gesamte Arbeitskapazität von 11 Mitarbeiterjahren (MJ) teilt sich auf 4 Teilprozesse auf. Für die betrachtete Abteilung wurden insgesamt Sach- und Personalkosten von 1,1 Mio. EUR ermittelt. Somit kostet jedes Personenjahr im Schnitt 100.000 EUR p. a.

 
Achtung

Durchschnittskosten verwenden

Für Prozesse werden nicht die tatsächlichen Personalkosten für einzelne Personen angesetzt, auch wenn man wissen sollte, dass nur diese Person an dem Prozess arbeitet. Hier genügt eine Durchschnittsbetrachtung unabhängig von konkreten Personen. Eine Zurechnung auf einzelne Personen könnte eine individuelle Leistungsmessung erlauben, welche mitbestimmungspflichtig wäre.

Verdichtung zu Hauptprozessen

Die Kostenzurechnung zu Hauptprozessen erfolgt über die anteilige Zurechnung der eben ermittelten Teilprozesskosten. Welche Teilprozesse zu welchem Anteil (prozentual oder über Mengenanteile) in welchen Hauptprozess eingehen, kann nur in der praktischen Anwendung erarbeitet werden.

Abb. 3: Ermittlung Teil- und Hauptprozesskosten[1]

[1] Vgl. Rieg, 2008, S. 92.

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