Die Kostenzurechnung auf Prozesse basiert typischerweise auf einem "Aktenbearbeitungsmodell", d. h. auf der Vorstellung, dass eine Aufgabe auf dem Schreibtisch einer Mitarbeiterin landet, sie diese bearbeitet und an den nächsten Arbeitsplatz weiterleitet. Die Kosten der Bearbeitung des Prozesses ergeben sich dann aus den Kosten der Arbeitszeit der Mitarbeiterin.[1] In diese Kosten fließen nicht nur die Personal- und Personalnebenkosten ein, sondern auch alle relevanten Sachkosten des Arbeitsplatzes (Raum, Ausstattung, EDV etc.). Die Kostenzurechnung benötigt somit 2 Daten: die benötigte Arbeitszeit für einen Prozess und die Sach- und Personalkosten.

[1] Bei stark IT-gestützten Prozessen müssen zusätzlich laufende Kosten sowie IT-Bereitschaftskosten auf die Prozesse zugerechnet werden, vgl. Tulowitzki, 2000.

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