Der Vorteil dieses Verfahrens gegenüber der traditionellen Zuschlagskalkulation liegt darin, dass die Gemeinkosten nicht wie bei der Zuschlagskalkulation in einem für Verzerrungen anfälligen Verfahren auf die Kostenträger umgelegt werden, sondern die Gemeinkosten verursachungsgerecht auf die Kostenträger verrechnet werden. Ausgangspunkt sind die in der Prozessanalyse ermittelten Prozesskostensätze für die jeweiligen Hauptprozesse und die im Zusammenhang mit dem Kostenträger anfallenden Einzelkosten, z. B. Materialeinzelkosten.

Im Anschluss daran ermitteln Sie, wie oft ein bestimmter Prozess durchlaufen werden muss, um einen bestimmten Kostenträger (Produkt, Dienstleistung) erstellen zu können. So kann es im Rahmen eines Auftrages beispielsweise notwendig sein, fünf Anfragen bei Lieferanten durchzuführen. Sie müssen diese fünf Anfragen mit dem Prozesskostensatz des Hauptprozesses "Anfragen" multiplizieren und diese zusammen auf den Kostenträger verrechnen. So verrechnen Sie schrittweise alle an der Durchführung des Auftrages (Kostenträger) beteiligten Prozesse auf den Kostenträger. Falls im Rahmen Ihrer Kostenrechnung über die Bildung von Hauptprozessen nicht alle Gemeinkosten Ihrer Kostenstellen auf Hauptprozesse verrechnet werden konnten, müssen Sie die verbliebenen Restgemeinkosten noch anteilig entsprechend dem Verfahren der Zuschlagskalkulation verrechnen.

Diese Vorgehensweise wird grafisch durch Abb. 6 nochmals veranschaulicht.

Abb. 6: Prozessbasierte Kalkulation

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge