Nach wie vor häufig eingesetztes Kalkulationsverfahren ist die so genannte Vollkostenrechnung auf der Basis von Zuschlagssätzen. Dabei werden sämtliche im Betrieb anfallenden Kosten auf Kostenträger (z. B. Produkte) verrechnet, wobei grundsätzlich zwischen Einzel- und Gemeinkosten unterschieden wird:

  • Die Einzelkosten werden jeweils direkt auf die Kostenträger verrechnet, z. B. Kosten für Fertigungsmaterialien.
  • Die Gemeinkosten dagegen sind all die Kosten, welche nicht direkt auf einen Kostenträger verrechnet werden können. In der Praxis der herkömmlichen Vollkostenrechnung werden diese Kosten über prozentuale Zuschlagssätze auf die jeweiligen Kostenträger verrechnet, z. B. ein Zuschlag für Materialgemeinkosten.
 

Herkömmliche Zuschlagskalkulation

 
Kalkulationsschema Zuschlagskalkulation
1 Fertigungsmaterial   500,- EUR
2 Materialgemeinkosten 12 % 60,- EUR
3 Materialkosten (1+2)   560,- EUR
4 Fertigungslöhne   300,- EUR
5 Fertigungsgemeinkosten 135 % 405,- EUR
6 Sondereinzelkosten der Produktion   35,- EUR
7 Fertigungskosten (4+5+6)   740,- EUR
8 Herstellkosten (3+7)   1300,- EUR
9 Verwaltungsgemeinkosten 8 % 104,- EUR
10 Vertriebsgemeinkosten 10 % 130,- EUR
11 Sondereinzelkosten des Vertriebs   46,- EUR
12 Selbstkosten (8+9+10+11)   1580,- EUR

Tab. 1: Kalkulationsschema Zuschlagskalkulation

Durch diese Zuschlagssätze ist das Verfahren zwar relativ einfach anzuwenden, gleichzeitig liegt aber in der Verwendung der Zuschlagssätze ein wesentlicher Nachteil dieses Kostenrechnungssystems. Grund dafür ist, dass die Verwendung von prozentualen Zuschlagssätzen in der Praxis zu Verzerrungen der Kalkulation führt, wie später noch gezeigt werden wird (vgl. Kap. 3.3).

 

Nachteil

Ein zentraler Nachteil der herkömmlichen Vollkostenrechnung mit Zuschlagssätzen liegt in der prozentualen Schlüsselung der Gemeinkosten.

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